Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Versicherung in Höhe von maximal 1.500,00 EUR pro Lagerfläche. Versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Hausratsversicherung:
Wenn eine Hausratsversicherung besteht, ist das Lager Gut in der Regel für einige Monate versichert, wenn die Auslagerung nur vorübergehend im Rahmen eines Umzuges oder einer Wohnungsrenovierung geschieht. Das muss mit der Hausratsversicherung geklärt werden. In jedem Fall muss die Auslagerung der Versicherung angezeigt werden.